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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anbieter und Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Fahrzeugaufbereitungs-, Reinigungs-, Pflege-, Polier-, Versiegelungs-, Folierungs- und damit zusammenhängende Leistungen zwischen:

Steve’s Autokorrektur
Inhaber: Steve Ohl
Hermschehäuser Straße 2
31848 Bad Münder
Deutschland

Telefon: 0162 250 91 59
E-Mail: info@autokorrektur-hannover.de

– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –

und seinen Kunden.

Kunde kann sowohl ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.

Abweichende Vereinbarungen und individuelle Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB.

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2. Angebote und Vertragsschluss

 

Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website, in sozialen Netzwerken oder im Fahrzeugkonfigurator stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Eine Anfrage über die Website, den Konfigurator, WhatsApp, E-Mail oder Telefon ist zunächst unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag ausdrücklich bestätigt oder mit Zustimmung des Kunden mit der Ausführung beginnt.

Die Auftragsbestätigung kann mündlich, schriftlich oder in Textform, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp, erfolgen.

Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind die Auftragsbestätigung und die zwischen den Parteien getroffenen individuellen Vereinbarungen.

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3. Leistungsumfang

 

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Innenraumreinigung

  • Nass- und Polsterreinigung

  • Tierhaarentfernung

  • Geruchsbehandlung

  • Außenreinigung

  • Lackreinigung und Lackpolitur

  • Wachs- und Keramikversiegelung

  • Felgen- und Scheibenversiegelung

  • Scheinwerferaufbereitung

  • Teil- und Scheinwerferfolierung

  • Entfolierungsarbeiten

  • mobile Fahrzeugaufbereitung

  • individuell vereinbarte Zusatzleistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.

Ein bestimmter Reinigungserfolg, beispielsweise die vollständige Entfernung besonders tief sitzender Flecken, Tierhaare, Gerüche, Lackdefekte oder Verfärbungen, ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Einige Verschmutzungen oder Beschädigungen können technisch nicht vollständig entfernt werden.

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4. Preise und Ab-Preise

 

Alle auf der Website, im Konfigurator oder in Werbematerialien genannten Ab-Preise sind unverbindliche Ausgangspreise.

Der tatsächliche Preis richtet sich insbesondere nach:

  • Fahrzeuggröße und Fahrzeugart

  • Zustand des Fahrzeugs

  • Verschmutzungsgrad

  • Material und Empfindlichkeit der Oberflächen

  • Arbeits- und Zeitaufwand

  • gewählten Zusatzleistungen

  • erforderlichen Spezialmitteln

  • Anfahrtsweg bei mobilen Einsätzen

Der endgültige Preis wird nach Möglichkeit vor Beginn der Arbeiten vereinbart.

Zeigt sich während der Ausführung, dass zusätzliche, bei der ersten Einschätzung nicht erkennbare Arbeiten erforderlich sind, informiert der Auftragnehmer den Kunden. Kostenpflichtige Zusatzarbeiten werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt.

Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.

Rabatte, Gutscheine und Aktionspreise sind grundsätzlich nicht miteinander kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wurde.

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5. Kostenvoranschläge

 

Kostenvoranschläge und vorläufige Preisberechnungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ist erkennbar, dass der vereinbarte oder veranschlagte Preis wesentlich überschritten wird, informiert der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich. Der Kunde entscheidet anschließend, ob die zusätzlichen Arbeiten durchgeführt werden sollen.

Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen und angefallene Kosten sind zu vergüten.

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6. Pflichten des Kunden

 

Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten auf alle Umstände hinzuweisen, die für eine sichere und fachgerechte Bearbeitung des Fahrzeugs relevant sein können. Dazu gehören insbesondere:

  • Vorschäden

  • Nachlackierungen

  • instabile oder beschädigte Lackstellen

  • vorhandene Folierungen und Beschichtungen

  • lose Anbauteile

  • undichte Stellen

  • beschädigte elektrische Bauteile

  • nachträgliche Umbauten

  • empfindliche Sondermaterialien

  • bekannte technische Defekte

  • im Fahrzeug befindliche gefährliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe

Der Kunde muss berechtigt sein, den Auftrag für das betreffende Fahrzeug zu erteilen.

Persönliche Gegenstände, Bargeld, Wertgegenstände und wichtige Dokumente sollen vor der Fahrzeugübergabe entfernt werden. Die gesetzliche Haftung des Auftragnehmers bleibt unberührt.

Kindersitze, lose Einbauten oder schwere Gegenstände werden nur entfernt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder ohne besonderen Aufwand möglich ist.

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7. Fahrzeugzustand und Dokumentation

 

Der Zustand des Fahrzeugs kann vor Beginn der Arbeiten durch Fotos oder ein Übergabeprotokoll dokumentiert werden. Dies dient insbesondere der Feststellung bereits vorhandener Schäden und der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung.

Die Dokumentationsaufnahmen werden nicht ohne gesonderte Einwilligung des Kunden zu Werbe- oder Marketingzwecken veröffentlicht.

Der Kunde ist verpflichtet, bekannte Vorschäden wahrheitsgemäß anzugeben. Hierzu zählen insbesondere Lackschäden, Kratzer, Steinschläge, Rost, lose Bauteile, beschädigte Kunststoffe und Vorschäden an Folierungen.

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8. Besondere Verschmutzungen und Gefahrstoffe

 

Bei außergewöhnlichen oder gesundheitsgefährdenden Verschmutzungen kann ein zusätzlicher Arbeits- und Materialaufwand entstehen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Schimmel

  • Blut oder andere Körperflüssigkeiten

  • Fäkalien

  • Erbrochenes

  • Spritzen, Nadeln oder scharfe Gegenstände

  • Schädlingsbefall

  • gefährliche Chemikalien

  • starke Nikotin- oder Brandbelastungen

Der Kunde muss solche Verunreinigungen vor Auftragserteilung mitteilen.

Der Auftragnehmer darf die Bearbeitung ablehnen oder unterbrechen, wenn von dem Fahrzeug eine nicht vorher erkennbare Gefahr für Gesundheit, Betriebsmittel oder Arbeitsumgebung ausgeht.

Zusätzliche Kosten werden vor ihrer Entstehung mit dem Kunden abgestimmt, soweit dies möglich ist.

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9. Politur und Lackaufbereitung

 

Bei einer Lackaufbereitung können nur solche Lackdefekte entfernt oder reduziert werden, deren Bearbeitung ohne unverhältnismäßige Gefahr für den Lack möglich ist.

Tiefe Kratzer, Steinschläge, Lackabplatzungen, Roststellen, durchgeschliffene Lackbereiche sowie Schäden unterhalb der Lackoberfläche können durch eine Politur nicht vollständig beseitigt werden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine weitere Bearbeitung einzelner Stellen abzulehnen, wenn andernfalls die Gefahr einer Beschädigung oder Durchpolierung des Lackes besteht.

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10. Versiegelungen und Pflegehinweise

 

Die Haltbarkeit von Wachs-, Keramik-, Felgen- und Scheibenversiegelungen hängt unter anderem von der Fahrzeugnutzung, Laufleistung, Witterung, Fahrzeugwäsche, verwendeten Reinigungsmitteln und der anschließenden Pflege ab.

Angaben zur Haltbarkeit stellen Erfahrungswerte und keine Garantie für eine bestimmte Mindestdauer dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Kunde ist verpflichtet, ihm mitgeteilte Pflege-, Wasch- und Aushärtungshinweise zu beachten. Schäden oder eine verkürzte Haltbarkeit aufgrund ungeeigneter Pflege oder Nichtbeachtung dieser Hinweise stellen keinen Mangel der ursprünglichen Leistung dar.

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11. Folierung und Entfolierung

 

Vorhandene Lackschäden, Nachlackierungen, Roststellen, Spachtelstellen oder unsachgemäß ausgeführte Vorarbeiten können bei einer Folierung oder Entfolierung zu Problemen führen.

Bei der Entfernung älterer oder beschädigter Folien kann es insbesondere bei vorgeschädigten, nachlackierten oder nicht fachgerecht lackierten Flächen zu Lackablösungen kommen.

Der Auftragnehmer informiert den Kunden über erkennbare besondere Risiken. Eine Haftung für bereits vorhandene, nicht erkennbare oder vom Auftragnehmer nicht verursachte Vorschäden besteht nicht.

Die Haftung für Schäden, die durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Auftragnehmers verursacht werden, bleibt unberührt.

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12. Mobile Fahrzeugaufbereitung

 

Bei mobilen Einsätzen hat der Kunde einen geeigneten und rechtlich zulässigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

Der Arbeitsbereich muss:

  • sicher zugänglich sein,

  • ausreichend Platz bieten,

  • frei von erheblichen Gefahren sein,

  • die Durchführung der vereinbarten Arbeiten erlauben,

  • die örtlichen Umwelt- und Entwässerungsvorschriften berücksichtigen.

Soweit vereinbart, stellt der Kunde einen geeigneten Strom- oder Wasseranschluss zur Verfügung.

Ist die Durchführung vor Ort aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich, können vereinbarte Anfahrtskosten und bereits entstandene angemessene Aufwendungen berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

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13. Termine und Ausführungszeiten

 

Vereinbarte Termine und Fertigstellungszeiten sind grundsätzlich Plantermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

Verzögerungen können insbesondere durch einen unerwartet hohen Arbeitsaufwand, nicht erkennbare Verschmutzungen, technische Störungen, Krankheit oder höhere Gewalt entstehen.

Der Auftragnehmer informiert den Kunden über erhebliche Verzögerungen und stimmt einen neuen Termin ab.

Gesetzliche Rechte des Kunden bei einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Verzug bleiben unberührt.

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14. Terminabsage und Nichterscheinen

 

Kann der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, soll er diesen möglichst frühzeitig absagen.

Erscheint der Kunde ohne Absage nicht zum Termin oder stellt er das Fahrzeug nicht rechtzeitig zur Verfügung, kann der Auftragnehmer Ersatz für den hierdurch tatsächlich entstandenen Schaden und die nutzlos gewordenen Aufwendungen verlangen. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Belegung des Termins werden angerechnet.

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

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15. Fahrzeugübergabe und Abnahme

 

Nach Abschluss der Arbeiten wird der Kunde informiert und zur Abholung beziehungsweise Abnahme des Fahrzeugs aufgefordert.

Der Kunde soll das Fahrzeug bei Übergabe gemeinsam mit dem Auftragnehmer prüfen und erkennbare Beanstandungen möglichst unmittelbar mitteilen. Unterbleibt eine sofortige Mitteilung, bleiben die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden unberührt.

Nimmt der Kunde das vertragsgemäß fertiggestellte Fahrzeug trotz Aufforderung nicht rechtzeitig ab, gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Annahmeverzug.

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16. Vergütung und Zahlung

 

Die Vergütung ist nach Fertigstellung und Abnahme der vereinbarten Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Auftragnehmer stellt dem Kunden eine Rechnung aus.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer kann die Herausgabe des Fahrzeugs im Rahmen der gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Pfandrechte bis zur Zahlung fälliger Forderungen verweigern.

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17. Mängelrechte

 

Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Der Kunde soll dem Auftragnehmer Gelegenheit geben, einen berechtigten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und nachzubessern.

Eine eigenständige Beauftragung eines Drittunternehmens auf Kosten des Auftragnehmers ist grundsätzlich erst zulässig, wenn der Auftragnehmer eine erforderliche Nachbesserung verweigert hat, diese fehlgeschlagen ist oder eine vorherige Fristsetzung gesetzlich entbehrlich ist.

Normale Abnutzung, bereits vorhandene Schäden, technisch nicht vollständig entfernbare Verschmutzungen und Schäden durch unsachgemäße spätere Nutzung oder Pflege stellen keinen vom Auftragnehmer verursachten Mangel dar.

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18. Haftung

 

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

  • nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes,

  • soweit ausdrücklich eine Garantie übernommen wurde.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Die gesetzlichen Mängelrechte sowie die Haftung für schuldhaft am Kundenfahrzeug verursachte Schäden bleiben unberührt.

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19. Verwendung von Fahrzeugbildern zu Werbezwecken

 

Fotos oder Videos des Kundenfahrzeugs werden nur dann zu Werbezwecken, auf der Website oder in sozialen Netzwerken veröffentlicht, wenn der Kunde vorher eingewilligt hat.

Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Soweit möglich, werden amtliche Kennzeichen und andere personenbezogene Merkmale unkenntlich gemacht, sofern der Kunde nicht ausdrücklich einer erkennbaren Darstellung zugestimmt hat.

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20. Verbraucherstreitbeilegung

 

Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

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22. Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: September 2026

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Widerrufsbelehrung für Verbraucher

 

Die folgende Widerrufsbelehrung gilt für Verträge, die mit Verbrauchern ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, beispielsweise über die Website, WhatsApp, E-Mail oder Telefon, oder außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers geschlossen werden.

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Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich:

Steve’s Autokorrektur
Inhaber: Steve Ohl
Hermschehäuser Straße 2
31848 Bad Münder
Deutschland

Telefon: 0162 250 91 59
E-Mail: info@autokorrektur-hannover.de

mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise durch einen mit der Post versandten Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie können dafür das unten aufgeführte Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Verwendung des Formulars ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

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Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle Zahlungen, die im Zusammenhang mit dem widerrufenen Vertrag geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist.

Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wegen der Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.

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Beginn der Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist

 

Wenn Sie ausdrücklich verlangen, dass die vereinbarte Dienstleistung bereits während der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen soll, und den Vertrag anschließend widerrufen, müssen Sie einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen bezahlen.

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über Dienstleistungen vollständig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung begonnen wird, und Sie bestätigt haben, dass Ihnen bekannt ist, dass Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

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Muster-Widerrufsformular

 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden.

An:

Steve’s Autokorrektur
Inhaber: Steve Ohl
Hermschehäuser Straße 2
31848 Bad Münder
Deutschland
E-Mail: info@autokorrektur-hannover.de

Hiermit widerrufe ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt beziehungsweise vereinbart am:

Name des Verbrauchers beziehungsweise der Verbraucher:

Anschrift des Verbrauchers beziehungsweise der Verbraucher:

Unterschrift des Verbrauchers beziehungsweise der Verbraucher
(nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

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